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   VG Bremen, 28.01.2011 - 5 V 38/11   

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https://dejure.org/2011,39437
VG Bremen, 28.01.2011 - 5 V 38/11 (https://dejure.org/2011,39437)
VG Bremen, Entscheidung vom 28.01.2011 - 5 V 38/11 (https://dejure.org/2011,39437)
VG Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 5 V 38/11 (https://dejure.org/2011,39437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Fahrerlaubnisentzug nach Verweigerung der Drogenanamnese

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 11.06.1986 - 1 B 14/86
    Auszug aus VG Bremen, 28.01.2011 - 5 V 38/11
    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 152ff.).
  • BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99

    Annahme fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Besitz einer nur zum

    Auszug aus VG Bremen, 28.01.2011 - 5 V 38/11
    Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass der Betroffene in der Gutachtensanordnung auf diese Folge hingewiesen wurde, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig war und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1999, Az. 3 B 150/99 - NZV 2000, 345 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

    Als Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist auch der Fall zu behandeln, in dem der Betroffene sich teilweise der Untersuchung verweigert oder sie teilweise unmöglich macht (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 -, NJW 2004, 2399, Unmöglichmachen der angeordneten Haaranalyse durch Kürzen des Haupthaars; VG Bremen, Beschl. v. 28.1.2011 - 5 V 38/11 -, juris, Verweigerung der Drogenanamnese; s. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 11 FeV Rdn. 52).

    Die Beauftragung mit einer ärztlichen Begutachtung umfasst das Einverständnis mit den für eine ordnungsgemäße Begutachtung erforderlichen Maßnahmen, ohne dass diese Maßnahmen grundsätzlich im Einzelnen aufgezählt werden müssten (im Ergebnis wie hier: VG Bremen, Beschl. v. 28.1.2011 - 5 V 38/11 -, juris).

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